1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Leistungen durch Salome Kleb *Mood design* an Sie. Die AGB finden Anwendung auf alle Angebote und vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und i&o. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die i&o mit Ihnen eingehen, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Zur Anwendung kommen die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
Vertragspartner für die angebotenen Leistungen und Lieferungen ist
Salome Kleb Mood design
Plittersdorfer Straße 151
53173 Bonn
Tel. +49 163 800 4646
E-Mail: hello@salomekleb.com
2. Angebot, Zustandekommen und Gegenstand des Vertrages
Meine Angebote stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind freibleibend und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Etwas anderes gilt nur, wenn Salome Kleb ausdrücklich und schriftlich erklärt, sich an das Angebot zu binden.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich bestätigen und Salome Kleb Ihnen daraufhin die Annahme schriftlich erklärt. Ihr Angebot gilt auch als von Salome Kleb angenommen, wenn Frau Kleb es nicht innerhalb von drei Tagen ablehnt.
Mit der Abgabe von Angeboten sowie mit der Abnahme von Leistungen und Lieferungen erkennen Sie diese AGB an.
Gegenstand des Vertrages zwischen Ihnen und Salome Kleb sind nur die vom Angebot umfassten Dienstleistungen bzw. Leistungen. Verträge über Dienstleistungen und Leistungen, die von Dritten erbrachten werden, werden ausschließlich zwischen Ihnen und den Dritten geschlossen. Salome Kleb ist berechtigt, im Rahmen des zwischen Ihnen und Frau Kleb vereinbarten Leistungsumfangs Vertragsabschlüsse mit Dritten für und gegen Sie, d.h. in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung abzuschließen. Salome Kleb ist auch berechtigt, sich zur Erfüllung der uns obliegenden vertraglichen Leistungen Dritter zu bedienen.
Soweit die erfolgreiche Zweckerreichung des Vertrages es erfordert, ist Salome Kleb berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern. Dies gilt nur, insoweit sich der Leistungsumfang für Sie dadurch nicht insgesamt nachteilig verringert.
3. Preise
Sowohl die von Salome Kleb im Angebot als auch in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der Höhe von 19%. Ein Arbeitstag besteht aus 8 Stunden, Overtime wird mit dem im Angebot vereinbarten Stundensatz berechnet.
Salome Kleb berechnet mögliche Auslagen, wie die Zeit für Materialbeschaffungen, Leihgebühren von Requisiten und sonstige Materialaufwendungen und Leistungen nach tatsächlichem Aufwand und Auslagen. Salome Kleb ist ausnahmsweise berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, soweit sich Kosten für Materialbeschaffungen und Leistungen derart verändern, oder vom Briefing abweichende Wünsche des Auftraggebers, die Leistungserbringung unter den geänderten Umständen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zuzumuten ist. Dies gilt nur, insoweit sich dadurch nicht meine Gewinnspanne nachträglich erhöht und die Preisentwicklung nicht bereits bei Vertragsschluss vorhersehbar war. Im Falle einer Preissteigerung von mehr als 10 % haben Sie das Recht zur Kündigung des Vertrages. Betrifft die Preissteigerung nur einen abgrenzbaren Teil des Vertrages, besteht nur hinsichtlich dieses Teils das Kündigungsrecht.
Anreisekosten
Wenn nicht anders vereinbart, wird die Anreise Zeit mit einem halben Stundensatz zuzüglich dem üblichen km Satz von derzeit 0,45 /km verrechnet. Alle Projekt bezogenen anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten sind vom Kunden zu tragen.
4. Meine Leistungen
Salome Kleb erbringt die vereinbarten Leistungen grundsätzlich sofort nach Vertragsschluss, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder die Durchführung des Vertrages eine spätere Leistungserbringung erfordert. Termingenaue Leistungsfristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen Ihnen und Salome Kleb vereinbart sind. Soweit es auf Ihre Mitwirkung ankommt, wird die Leistung frühestens nach Erfüllung entsprechender Mitwirkungshandlungen (z.B. Herausgabe und Weiterleitung von Unterlagen) fällig. Ist eine Anzahlung vereinbart, kann die Leistung von Salome Kleb erst verlangt werden, sobald diese von Ihnen gezahlt worden ist.
Salome Kleb wird frei von ihrer Pflicht zur Leistung, wenn Umstände, die auf einem ungewöhnlichen und unübersehbaren Ereignis beruhen („höhere Gewalt“), das außerhalb meiner Einflussmöglichkeiten liegt und dessen Folgen auch bei gebotener Sorgfalt nicht vermeidbar waren, mir oder meinen Lieferanten/Leistungserbringern eine ordnungsgemäße Leistungserbringung unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streiks, behördliche Anordnungen, politische und gesellschaftliche Ereignisse von übergeordneter und außergewöhnlicher Bedeutung.
5. Meine Aufwendungen
Wird Salome Kleb aufgrund einer Regelung in diesen AGB oder aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift von der Leistungspflicht befreit, schulden Sie Salome Kleb den Ersatz aller Aufwendungen, die bis zum Zeitpunkt der Leistungsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages entstanden sind.
6. Ihr Annahmeverzug
Kommen Sie mit der Annahme von Leistungen oder Lieferungen in Verzug, schulden Sie Salome Kleb Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort meiner Leistungen ist der Sitz von Salome Kleb, soweit sich aus der Leistungsvereinbarung kein anderer Erfüllungsort ergibt.
8. Ihre Zahlungen
Die Abrechnung von Salome Kleb gestellten Rechnungen erfolgt nach Abschluss der einzelnen Projektabschnitte und ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart ist.
Haben Sie einzelne Leistungspakte gebucht, wird die Zahlung fällig mit Erbringung der in dem Paket zusammengefassten Leistung. Bei Vermittlungsleistungen wird die Zahlung unabhängig davon fällig, ob das vermittelte Angebot von Ihnen tatsächlich angenommen wird.
Beauftragen Sie Salome Kleb mit einem der Gesamtleistungspakete wird die Zahlung in Raten während der Vertragslaufzeit fällig. Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Veranstaltungsende. Die erste Rate beträgt 30 % der Gesamtsumme und wird bei Auftragserteilung fällig. Die zweite Rate beträgt ebenfalls 30 % der Gesamtsumme und wird zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig, spätestens jedoch 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn. Die Schlussrate wird 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug, schulden Sie Salome Kleb für die Zeit während des Verzugs 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz, wenn Sie Unternehmer sind 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz.
Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug und leisten auch nicht innerhalb einer von Salome Kleb schriftlich gesetzten Frist (Mahnung), ist Salome Kleb zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall schulden Sie Salome Kleb Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Sie dürfen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von Salome Kleb unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
9. Rücktritt und Kündigung
Salome Kleb ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Loslösung vom Vertrag geeignet und erforderlich ist, um meine Interessen zu befriedigen und wenn darüber hinaus meine Interessen an der Lösung vom Vertrag Ihre Interessen an der Vertragserfüllung überwiegen oder zumindest gleichermaßen anerkannt sind. Dies ist etwa der Fall, wenn
– Sie trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung Ihren vertraglichen Verpflichtungen (insb. Zahlungen) nicht nachkommen;
– wenn aufgrund von Ereignissen, die von Salome Kleb und Ihnen nicht vorhersehbar und beeinflussbar waren, eine Vertragserfüllung nicht oder nicht vertragsgerecht möglich ist;
– wenn Salome Kleb die Durchführung des Vertrages aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen durch Sie unzumutbar ist oder wenn nach Auftragserteilung erkennbar wird, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit Ihrerseits mein Anspruch auf Zahlung gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
Liegt ein derartiger Rücktrittsgrund vor, bin ich nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Handelt es sich bei der vereinbarten Leistung um eine Dauerschuld, ist Salome Kleb aus gleichen Gründen zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Ist Salome Kleb aus voranstehenden Gründen vom Vertrag zurückgetreten oder hat Salome Kleb den Vertrag aufgrund nicht von mir zu vertretenden Gründen gekündigt, schulden Sie Salome Kleb Aufwendungsersatz. Hiervon umfasst sind alle Aufwendungen, die Salome Kleb zur Kündigung/Rücktritt zur Vertragserfüllung machen musste. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt. Ebenso kann Salome Kleb Schadensersatz anstelle des Aufwendungsersatzes verlangen.
10. Gewährleistung
Liefert Salome Kleb Gegenstände auf eigene Rechnung und eigenen Namen, haben Sie diese unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen. Offenkundige Mängel sind Salome Kleb unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind Salome Kleb unverzüglich mitzuteilen, sobald Sie diese entdecken. Gleiches gilt für von uns erbrachte Leistungen.
Kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und können Mängel daher nicht oder nicht rechtzeitig behoben werden, haftet Salome Kleb Ihnen nicht für den Schaden, der aufgrund der Mängel entstanden ist.
11. Haftung
Salome Kleb haftet nur für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer von Salome Kleb, meiner gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Pflichtverletzung beruhen. Wesentlich sind Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Salome Kleb nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (in der Regel bis maximal zur Höhe der Gesamtvertragssumme), wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Ihre Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Diese Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten meiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12. Rechte
Die von Salome Kleb erbrachten Leistungen und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung in meinem Eigentum. Für ein Projekt gekaufte und in Rechnung gestellte Requisiten gehen in meinen Fundus über, solange nicht im Vorfeld anders festgelegt.
Die Rechte zur Nutzung der von Salome Kleb entwickelten oder zur Verfügung gestellten Konzepte, Gestaltungsentwürfe, Collagen, Textfassungen und Fotografien bleiben bei Salome Kleb, soweit schriftlich keine anderweitige Regelung getroffen wurde.
Salome Kleb ist berechtigt, die für meine Leistungserbringung entwickelten Konzepte zur Eigenwerbung und zur Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen (wie etwa in Blogs im Internet oder in Printmedien) zu verwenden. Ferner ist es Salome Kleb erlaubt, Fotoaufnahmen von den eigenen Leistungen selbst herzustellen und zur Eigenwerbung auf der eigenen Webpräsenz sowie auf anderen Plattformen (Print, Internet) zu verwenden.
13. Schriftform und „Salvatorische Klausel“
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Stylistin als Gerichtsstand vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Es gelten die AGBs, sofern nichts anderes, in schriftlicher Form, vereinbart wurde.